NUTZEN SIE DIE MÖGLICHKEITEN DER ZUSÄTZLICHEN VORSORGE!

Sehr geehrte Patientin,

Sie kommen heute zur Vorsorgeuntersuchung; das beweist, dass Sie sorgsam mit Ihrer Gesundheit umgehen.

Die gesetzliche Früherkennungsuntersuchung von Gebärmutterhalskrebs und Krebserkrankungen der Genitale, ab dem 20. Lebensjahr jährlich, sieht eine Anamnese, die instrumentelle Untersuchung und Abstrichentnahme vom Muttermund, sowie die Tastuntersuchung des Unterbauchs vor.

Ab dem 30. Lebensjahr kommt die jährliche Tastuntersuchung der Brust zur Früherkennung von Brustkrebs hinzu. Ab dem 35. Lebensjahr folgen die Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes, Nieren-Erkrankungen und Hautkrebs. Ab dem 50.Lebensjahr dann die Röntgen Untersuchung der Brust (Mammographie Screening) und die Untersuchung des Enddarmes.

Durch aktuelle medizinische Maßnahmen kann eine deutliche Verbesserung der Früherkennung von Krankheiten erreicht werden. Im Bereich der Gynäkologie sind hier vor allem die Ultraschalluntersuchungen der inneren Genitale zu nennen. Denn nur so können die nicht tastbaren Veränderungen von Gebärmutter und Eierstöcken erkannt werden - ebenso die HPV-Testung (Untersuchung auf krebsinduzierende Viren) am Gebärmutterhals.

Trotz umfangreicher Bemühungen gehören viele wichtige Untersuchungen nicht mehr zu den Leistungen der gesetzlichen Vorsorge und wurden aus Kostengründen gestrichen.

In unserer Praxis bieten wir diese von den Krankenkassen nicht abgedeckten zusätzlichen Leistungen an. Die dafür anfallenden Kosten entnehmen Sie bitte der Rückseite. Für die aufgeführten Maßnahmen erhalten Sie eine gesonderte Rechnung basierend auf der Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ).

Sofern Sie zusätzliche Gesundheitsleistungen wünschen, sprechen Sie uns an. 

Ihr Praxisteam.

Tastuntersuchung der Brust